Wir erarbeiten für Sie bundesweit objekt- und nutzungsgerechte, ganzheitliche Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise für Neubauten und Bestandsbauten sämtlicher Gebäudeklassen sowie Sonderbauten in Abstimmung mit den am Bau Beteiligten, den Brandschutzdienststellen und den Bau-aufsichten, um so einen nachhaltigen Mehrwert für Sie und die Gesellschaft zu schaffen.
Im Brandschutzkonzept und im Brandschutznachweis sind alle objektbezogenen baulichen, anlagen-technischen und betrieblichen sowie abwehrenden Schutzmaßnahmen beschrieben. Diese dienen dazu, der Brandentstehung und ‑ausbreitung vorzubeugen sowie die sichere Personenrettung und das Ermöglichen von wirksamen Löscharbeiten sicherzustellen.
Ein Brandschutzkonzept ist bei jeder Baumaßnahme erforderlich. Umfang und Ausarbeitung hängen
von der Komplexität des Bauvorhabens ab.
Gerne erarbeiten wir für Sie ein praktikables und nutzungsgerechtes Brandschutzkonzept in Anlehnung an die vfdb‑Richtlinie 01/01 „Brandschutzkonzept“ (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brand-schutzes e. V.).
Der Brandschutz beruht primär auf präskriptiven Vorschriften (z. B. der Bauordnung sowie Sonderbau-richtlinien und Verordnungen). Mit diesen grundsätzlich starren gesetzlichen Vorgaben lassen sich nicht immer alle Wünsche bei einem Bauvorhaben angemessen realisieren. Dies gilt insbesondere bei großen Sonderbauten.
Mit der Anwendung von Ingenieurmethoden können wir für Sie individuelle, nutzungsgerechte, wirtschaftliche, schutzzielorientierte und somit angemessene Brandschutzlösungen in Abstimmung mit den am Bau Beteiligten, den Brandschutzdienststellen und den Bauaufsichten erarbeiten. Schwerpunkte von Ingenieurmethoden im Brandschutz sind unter anderem Entfluchtungs- und Brandsimulationen so-wie Risikobewertungen.
Nutzen Sie dieses Potenzial.
Außerhalb aber auch im Zuge von Genehmigungsverfahren erarbeiten wir für Sie brandschutztechnische Stellungnahmen mit den Schwerpunkten baulicher, anlagentechnischer, betrieblicher und abwehrender Brandschutz. Dabei berücksichtigen wir die tatsächlichen öffentlich-rechtlichen Anforderungen (z. B. Anforderungen zum Zeitpunkt der Errichtung) und unterstützen Sie somit zielgerichtet und nachhaltig bei der Fachplanung, der Bewertung von Mängeln oder der Aufklärung von Sachverhalten.
Bei uns gilt das Credo „Mach alles so einfach wie möglich, nur nicht einfacher.“.
Insbesondere bei der Aufstellung der Brandfallsteuertabelle gilt es, ausschließlich die notwendigsten erforderlichen Wechselwirkungen zu ermitteln. Mit der Zunahme von technischen Möglichkeiten in der Automatisierung und Verknüpfung werden weitere Wechselwirkungen zwischen Anlagen generiert, wobei der Fokus auf die Schutzziele und deren Sinn und Zweck schnell verloren gehen kann.
Der erhebliche Aufwand im Zusammenhang mit diesen komplexen Wechselwirkungen erstreckt sich von der Planung, Errichtung, Wartung und Instandhaltung bis hin zu den bauordnungsrechtlichen wiederkehrenden Prüfungen.
Ob Sie sich privat oder in institutionellem Rahmen dafür entscheiden, eine Immobilie zu erwerben oder zu verkaufen, lassen sich mit einer brandschutztechnischen Due Diligence die Risiken einer Kaufpreisminderung oder -überzahlung reduzieren. Somit sorgen Sie für erhöhte Sicherheit bei Ihrer Investition und dem Eingehen öffentlichrechtlicher Verpflichtungen. Der Umfang der Prüfung und die Prüftiefe der brandschutztechnischen Due Diligence stimmen wir mit Ihnen stets individuell ab.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vermeidung und Bekämpfung von Bränden stellt der organisatorische Brandschutz dar. Dieser ist betrieblich und abwehrend sicherzustellen.
Eine wesentliche Säule des betrieblichen Brandschutzes ist die Brandschutzordnung gemäß DIN 14096. Die Anforderungen an die Erstellung einer Brandschutzordnung ergeben sich aus dem Bauord-nungsrecht (z. B. Sonderbauvorschrift) sowie dem Baunebenrecht (Arbeitsstättenrecht).
Des Weiteren helfen Flucht- und Rettungswegpläne (ISO 23601:2009) dabei, sich mühelos mit den Rettungswegen, dem Standort von Feuerlöschern und Alarmmeldern vor Ort vertraut zu machen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrenstoffverordnung obliegt es der Betreiberin Gefährdungsbeurteilungen durchführen zulassen.
Das oberste Ziel der Explosionsschutzmaßnahmen ist die Vermeidung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre (Primärer Explosionsschutz). Der primäre Explosionsschutz ist durch Vermeidung wirksamer Zündquellen (sekundärer Explosionsschutz), sowie technische, konstruktive (tertiärer Explosionsschutz) sicherzustellen und durch den organisatorischen Explosionsschutzes zu ergänzen.
Im Hinblick auf das Erfordernis eines Explosionsschutzdokumentes erfolgt die Gefährdungsbeurteilung anhand einer konkreten Gefahrenanalyse auf Basis der eingesetzten Stoffe, des Arbeitsprozesses und der Arbeitsstätte selbst. Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sind die notwendigen Schutzmaßnahmen zu definieren, deren Wirksamkeit durch organisatorische Maßnahmen gewährleistet sein muss. Gerne unterstützen wir Sie bei der Gefahrenanalyse.
Im Zuge der Realisierung unterstützen wir Sie bei der öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Bau- und Objektüberwachung vorbeugender Brandschutz. Die Prüftiefe und den Prüfumfang stimmen wir im Vorfeld eng mit Ihnen ab.
Grundsätzlich lässt sich das Leistungsniveau anhand des AHO-Heftes Nr. 17 Leistungen für Brand-schutz bestimmen und sorgt somit bei allen Beteiligten für Klarheit hinsichtlich der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Im Idealfall können wir gemeinsam Fehlplanungen und mangelhaften Ausführun-gen vorbeugen und so das Bauvorhaben wirtschaftlich und termingerecht realisieren.
Gemäß den Prüfverordnungen der Länder sind sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen von Gebäuden auf Veranlassung der Eigentümerin bzw. Betreiberin durch Prüfsachverständige (staatlich anerkannte Sachverständige) zu überprüfen, wenn sie bauordnungsrechtlich erforderlich sind oder an sie bauordnungsrechtliche Anforderungen bzgl. des Brandschutzes gestellt werden.
Die Prüfungen sind vor Inbetriebnahme, wiederkehrend und nach wesentlichen Änderungen zu veranlassen.
Wir unterstützen Sie bundesweit mit objektbezogenen prüfsachverständigen Prüfungen gemäß den Prüfverordnungen der Länder für die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen
und helfen Ihnen somit bei der Erfüllung Ihrer öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen.
Gemeinsam arbeiten wir daran, Ihr Vorhaben zielgerecht zu realisieren – mit einem praktikablen und lösungsorientierten Brandschutz.
Wir denken das Vorhaben ganzheitlich, damit der Brandschutz im Einklang mit der angestrebten Nutzung steht – immer das Schutzziel im Blick, nicht die Norm.
Wir ermitteln systematisch die tatsächlichen bauordnungsrechtlichen Anforderungen – individuell statt nach Schema F. So lassen sich vermeintliche Mängel im Bestand oft relativieren.
Wir brennen für unsere Arbeit – und das seit Jahren. Leidenschaft, Leistungsbereitschaft und Erfahrung bringen wir in jedes Projekt.
Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.
Schlüterstraße 73, 10625 Berlin
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